Urlaubsanspruch berechnen: Regeln und Beispiele
Wie viel Urlaub dir zusteht, hängt von Gesetz, Vertrag und deinen Arbeitstagen ab. Der gesetzliche Mindesturlaub ist die Untergrenze, Verträge und Tarifverträge geben oft mehr.
Gesetzlicher Mindesturlaub
24 Werktage bei 6 Arbeitstagen pro Woche, das sind 4 Wochen. Umgerechnet: Arbeitstage pro Woche mal 4. Bei 5 Tagen sind das 20, bei 4 Tagen 16 und bei 3 Tagen 12 Urlaubstage im Jahr.
Teilurlaub bei Ein- und Austritt
Je vollem Beschäftigungsmonat gibt es ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Beispiel: 30 Tage laut Vertrag, Beginn am 1. Oktober, also 3 volle Monate: 30 mal 3 geteilt durch 12 ergibt 7,5 Tage. Weil der Bruchteil 0,5 beträgt, wird auf 8 Tage aufgerundet.
Wartezeit
Den vollen Urlaubsanspruch erwirbst du erstmals nach 6 Monaten Beschäftigung. Davor gilt Teilurlaub.
Gut zu wissen
- Bruchteile unter einem halben Tag werden nicht aufgerundet.
- Der Vertrag darf mehr, aber nicht weniger als den gesetzlichen Mindesturlaub gewähren.
- Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf Zusatzurlaub, jugendliche Beschäftigte auf mehr Urlaub. Das berücksichtigt der Rechner nicht.
Allgemeine Rechenhilfe, keine Rechtsberatung. Verträge, Tarifverträge und Sonderfälle können abweichen; im Zweifel zählt dein Arbeitsvertrag oder eine Beratung. Quelle: §§ 3, 4, 5 BUrlG, gesetze-im-internet.de. Stand: 11/2026. Ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026