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Stundensatz berechnen als Selbstständige:r: Rechenweg und Beispiel

Kurz gesagt: Für den Stundensatz teilst du dein jährliches Ziel durch deine wirklich abrechenbaren Stunden. Zum Ziel zählen Wunscheinkommen, Abgaben, Vorsorge und Betriebskosten. Die abrechenbaren Stunden sind deutlich weniger als die Arbeitszeit, weil Verwaltung, Akquise, Urlaub und Krankheit nicht bezahlt werden.

Schritt 1: Das Jahresziel festlegen

Beginne mit dem, was du netto zum Leben brauchst. Schreibe deine festen Monatskosten auf: Miete, Essen, Versicherungen, Handy, Auto, dazu etwas Spielraum für Urlaub und Neuanschaffungen. Diese Zahl multiplizierst du mit zwölf. Das ist dein Nettoziel für ein Jahr.

Danach kommen die Posten, die als Angestellter oft ein Arbeitgeber trägt: Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Rücklage für Steuern. Wie hoch diese ausfallen, hängt von deiner Situation ab. Kläre die Beträge mit deiner Krankenkasse oder einer zuständigen Beratungsstelle und trage jeden Betrag im Rechner als eigene Zeile ein, damit du später leicht ändern kannst.

Zuletzt addierst du die Betriebskosten: Software, Laptop-Abschreibung, Webseite, Buchhaltung, Büro oder Coworking, Weiterbildung. Mach daraus eine Liste, auch kleine Posten wie Domain oder Porto gehören dazu. Die Summe aus Nettoziel, Vorsorge und Betriebskosten ist dein Jahresziel.

Schritt 2: Abrechenbare Stunden ehrlich zählen

Hier machen die meisten den größten Fehler. Ein Jahr hat gut zweitausend Arbeitsstunden bei einer vollen Stelle, aber als Selbstständige:r bezahlt dir niemand Urlaub, Feiertage, Krankheit oder Fortbildung. Ziehe diese Wochen zuerst ab, zum Beispiel sechs Wochen im Jahr.

Von den verbleibenden Wochen fällt ein großer Teil auf Arbeit, die kein Kunde bezahlt: Angebote schreiben, Rechnungen stellen, E-Mails beantworten, Buchhaltung, Netzwerken. Je nach Tätigkeit sind das schnell ein Viertel bis die Hälfte der Zeit. Rechne mit dem ehrlichen Wert deiner letzten Monate, nicht mit einem Wunschwert.

Am Ende bleibt eine Zahl, die oft zwischen tausend und zwölfhundert liegt. Das ist die Menge Stunden, auf der dein Preis verteilt wird. Je niedriger diese Zahl ist, desto höher muss dein Stundensatz sein, um dasselbe zu verdienen.

Schritt 3: Teilen, prüfen, anpassen

Teile das Jahresziel durch die abrechenbaren Stunden. Das Ergebnis ist dein Mindest-Stundensatz. Alles darunter heißt, dass du dir etwas schenkst: deine Vorsorge, deinen Urlaub oder dein Gehalt.

Prüfe den Wert dann gegen den Markt. Schau, was ähnliche Anbieter in deiner Branche und Region verlangen. Liegt dein Mindestsatz darüber, hast du drei Wege: weniger Kosten, mehr abrechenbare Stunden oder bessere Leistung, die einen höheren Preis rechtfertigt, zum Beispiel durch Spezialisierung.

Rechne außerdem aus, was passiert, wenn der Auftrag ein Festpreis ist. Teile den Festpreis durch die Stunden, die du wirklich gebraucht hast. Kommt dabei weniger als dein Stundensatz heraus, war der Preis zu knapp. Beim nächsten Angebot planst du mehr Puffer ein.

Rechnung für eine freie Texterin

Eine Texterin will 2500 netto im Monat, das sind 30000 im Jahr. Dazu kommen 9000 für Kranken- und Altersvorsorge sowie Steuerrücklage und 4000 für Betriebskosten. Das Jahresziel liegt bei 43000. Die Texterin arbeitet 46 Wochen, kann aber nur 22 Stunden pro Woche abrechnen, der Rest ist Verwaltung und Akquise. Das sind 1012 abrechenbare Stunden. Dann teilt die Texterin 43000 durch 1012 und kommt auf knapp 42,50 pro Stunde als Mindestsatz. Weil ein Puffer für Ausfälle sinnvoll ist, bietet die Texterin 50 pro Stunde an.

Checkliste zum Abhaken

Häufige Fragen

Warum reicht es nicht, das Wunschgehalt durch 160 Stunden im Monat zu teilen?

Weil 160 Stunden volle Arbeitszeit sind, nicht bezahlte Zeit. Wer selbstständig ist, verbringt viel Zeit mit Akquise und Verwaltung, die niemand bezahlt, und trägt Vorsorge und Ausfallzeiten allein.

Wie viele Stunden kann ich realistisch abrechnen?

Das hängt von der Tätigkeit ab. Viele erreichen rund zwanzig bis dreißig abrechenbare Stunden pro Woche. Am sichersten ist es, vier Wochen lang genau mitzuschreiben und den Durchschnitt zu nehmen.

Soll ich im Angebot meinen Stundensatz nennen?

Das ist Geschmackssache. Viele nennen lieber einen Festpreis für das Ergebnis, den man intern über den Stundensatz kalkulieren. Kunden vergleichen dann den Nutzen und nicht jede einzelne Stunde.

Wie oft sollte ich den Stundensatz prüfen?

Mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich Kosten ändern, etwa bei neuer Versicherung, neuem Büro oder Software. So fällt eine schleichende Unterdeckung früh auf.

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Stand: November 2026