Entfernungspauschale: So berechnest du die Pauschale
Die Entfernungspauschale, im Alltag Pendlerpauschale genannt, gleicht Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich aus. Sie gilt für jeden Arbeitstag, egal mit welchem Verkehrsmittel du fährst.
Die Formel
Einfache Entfernung in Kilometern mal Satz mal Arbeitstage. 2026 sind es 0,38 € je Kilometer. Beispiel: 20 km mal 0,38 € mal 220 Tage ergibt 1.672 € im Jahr.
Der Unterschied zu 2025
Bis 2025 gab es 0,30 € je Kilometer bis 20 km und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Beispiel 2025: 25 km sind 20 mal 0,30 € plus 5 mal 0,38 € gleich 7,90 € pro Tag.
Obergrenze
Ohne eigenen Pkw sind höchstens 4.500 € im Jahr möglich. Wer mit dem Auto fährt, hat keine Obergrenze.
Gut zu wissen
- Es zählt die kürzeste Straßenverbindung, nicht die tatsächlich gefahrene Strecke.
- Mit Homeoffice-Tagen sinken die Arbeitstage. Dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch angesetzt. Erst darüber hinaus bringt die Pauschale etwas.
Allgemeine Rechenhilfe, keine Steuerberatung. Die Sätze können sich ändern; für deine Steuererklärung frage dein Finanzamt oder eine Steuerberatung. Quelle: § 9 Abs. 1 EStG (0,38 € je km ab 2026), BMF. Stand: 11/2026. Ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026