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Kleinunternehmer-Grenze: Umsatz im Blick behalten

Wer als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist, muss seine Umsatzgrenzen im Blick behalten. Trage deine Umsätze ein und sieh den Abstand.

Eingaben
Beispielwert, ersetze ihn
Beispielwert, ersetze ihn

Ergebnis

Noch bis 25.000 € (Vorjahresgrenze): –

Noch bis 100.000 € (laufendes Jahr)

–

So funktioniert’s

Die Regelung nennt zwei Grenzen: im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 €. Die Rechnung zeigt dir, wie viel bis zu jeder Grenze bleibt. Für das Gründungsjahr und Sonderfälle gelten eigene Regeln.

Maßgeblich ist der Umsatz im Sinne des Gesetzes, nicht dein Gewinn. Prüfe den aktuellen Gesetzestext oder frage das Finanzamt. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Steuerberatung.

Quelle: § 19 UStG, gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html (Stand 11/2026, vor Nutzung prüfen)

Häufige Fragen

Was passiert bei Überschreiten?

Dann endet die Kleinunternehmerregelung nach den gesetzlichen Vorgaben. Welche Folgen genau gelten, klärst du mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Zählt der Gewinn?

Nein, es geht um den Umsatz. Der Gewinn spielt für diese Grenzen keine Rolle.

Allgemeine Orientierung, keine Steuer-, Rechts- oder sonstige Beratung. Für deinen Einzelfall frage Finanzamt, Steuerberatung oder eine Fachperson. Ohne Gewähr. Alles läuft in deinem Browser; nichts wird gesendet.

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