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Kündigungsfrist-Rechner

Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag erklärt

Die gesetzlichen Fristen stehen in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie gelten, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Grundfrist

4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das gilt für Arbeitnehmer immer, für Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren.

Längere Fristen bei Kündigung durch den Arbeitgeber

Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto länger die Frist: nach 2 Jahren 1 Monat, nach 5 Jahren 2 Monate, nach 8 Jahren 3 Monate, nach 10 Jahren 4 Monate, nach 12 Jahren 5 Monate, nach 15 Jahren 6 Monate, nach 20 Jahren 7 Monate. Die Kündigung wirkt dann zum Ende eines Kalendermonats.

Probezeit

In einer vereinbarten Probezeit von höchstens 6 Monaten gilt für beide Seiten eine Frist von 2 Wochen.

Gut zu wissen

Zum Rechner

Allgemeine Rechenhilfe nach der gesetzlichen Regelfrist, keine Rechtsberatung. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Sonderregeln können abweichen. Quelle: § 622 BGB, gesetze-im-internet.de. Stand: 11/2026. Ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026

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