Reisekosten 2026: Pauschalen für die Dienstreise
Bei einer Dienstreise zählen drei Posten: Verpflegung, Fahrt und Übernachtung. Für die ersten beiden gibt es Pauschalen, für die Übernachtung zählt der tatsächliche Preis laut Beleg.
Verpflegungspauschale im Inland
28 € für jeden vollen Tag mit 24 Stunden Abwesenheit. 14 € für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen und für eintägige Reisen über 8 Stunden. Bei Abwesenheit von 8 Stunden oder weniger gibt es nichts.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
Gibt es Frühstück vom Arbeitgeber oder im Hotelpreis, werden 5,60 € gekürzt. Mittag- oder Abendessen kürzen je 11,20 €. Die Pauschale sinkt nicht unter 0 €.
Fahrtkosten
Mit dem eigenen Pkw sind es 0,30 € je gefahrenem Kilometer. Bahn, Flug und Taxi werden nach Beleg abgerechnet.
Beispiel
Zwei Tage, eine Nacht: An- und Abreisetag je 14 €, also 28 €. Dazu 300 km mal 0,30 € gleich 90 € und eine Hotelnacht von 90 €. Summe 208 €.
Gut zu wissen
- Bleibst du länger als drei Monate am selben Ort, endet die Pauschale.
- Auslandsreisen haben eigene Sätze je Land.
- Belege für Hotel, Bahn und Parken gut aufbewahren.
Allgemeine Rechenhilfe, keine Steuerberatung. Die Sätze gelten für Reisen im Inland und können sich ändern; für deinen Fall frage deine Steuerberatung oder das Finanzamt. Quelle: § 9 Abs. 4a EStG (28 €/14 €), BMF; 0,30 € je Pkw-km nach R 9.5 LStR. Stand: 11/2026. Ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026